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06.05.2018
Um Steuertricks mit sogenannten Cum/Cum-Deals zu unterbinden, hat der Gesetzgeber eine spezielle Missbrauchsvermeidungsnorm - § 36a Einkommensteuergesetz (EStG) - geschaffen.Hinweis: Ausländische Besitzer deutscher Aktien müssen auf ihre Dividenden...weiter
29.06.2017
Mit Wirkung zum 01.01.2016 hat der Gesetzgeber eine neue Missbrauchsvermeidungsvorschrift für sogenannte Cum/Cum-Transaktionen im Einkommensteuergesetz installiert.Hinweis: Bei Cum/Cum-Transaktionen wollen ausländische Anteilseigner den...weiter